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Internationale Bewerber

Informationen für Ärzte, medizinisches und pharmazeutisches Personal aus dem Ausland.

 Allgemeine Informationen über das Anerkennungsverfahren

• Wer aktuell noch im Ausland lebt, kann sich von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.

• Wichtig: Es gibt in Deutschland 16 Bundesländer und jedes Bundesland hat eine eigene, regionale Approbationsbehörde (Landesprüfungsamt), die für die jeweiligen Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Achtung: Nordrhein und Westfalen sind geteilt – es gibt also insg. 17 Approbationsbehörden.

• Eine Approbation ist in Deutschland die staatliche und unbeschränkte Zulassung zur selbstständigen Ausübung eines akademischen Heilberufs (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Psychotherapeut/-in, Apotheker/-in).

• Die ZSBA stellt auf Wunsch einen „Standortvermerk“ aus, der von den meisten Approbationsbehörden der Bundesländer akzeptiert wird, d.h. man gibt seine Wünsche an, wo man in Deutschland gerne arbeiten möchte - und kann im besten Falle sogar schon einen Arbeitsvertrag vorweisen.

• Zuständig ist dann für die weitere Bearbeitung das Landesprüfungsamt in dem Bundesland, in dem man arbeiten möchte.

Mehr Information unter: Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

 Aunfenthaltsgenehmigungen

• Bei Fragen rund um Visum, Aufenthaltstitel und die Blaue Karte EU, kann man sich auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, informieren. Ein Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden.• Die "Blaue Karte EU" ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.

Mehr Information unter: Blaue Karte EU

 Anerkennung der Aprobation (Akadmiker/-innen)

Wo wurde das Studium absolviert?

EU: Belgien, Bulgarien (seit 2007), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien (seit 2013), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien (seit 2007), Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein

• In diesen Ländern gibt es einheitliche Standards für die Berufsqualifikation, daher kann die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen aus diesen Ländern oftmals automatisch anerkannt werden.

Wichtig: der Anerkennungsprozess dauert oft Monate und es werden viele Dokumente zur vollständigen Anerkennung benötigt! Siehe „Antragsdokumente“

• Es wird kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

• Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

• Es muss allerdings eine Fachsprachen-Prüfung abgelegt werden.

Wichtig: Wann wurde das Studium begonnen?

• Die automatische Anerkennung gilt nur, wenn der Staat, in dem die Uni liegt, schon zum Zeitpunkt des Studiums Teil der EU war.

• Wer sein Studium vor diesem Stichtag an der entsprechenden Uni begonnen hat, braucht weitere Unterlagen wie bspw. eine Konformitätsbescheinigung sein, die die zuständige Behörde des Ausbildungslandes ausstellen muss.

• Alternativ kann man auch nachweisen, dass man mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen als Arzt in einem EU-Staat gearbeitet hat.

• ACHTUNG: Falls Sie zwar deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, aber im EU-Ausland studiert haben, müssen Sie Ihre Ausbildung ebenfalls anerkennen lassen. Bei einem Studienort innerhalb der EU kann die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses automatisch anerkannt werden.

Nicht-Mitglieder der EU sowie Nicht-EU Länder und weitere

Bei diesen Ländern muss individuell geprüft werden, ob der Universitätsabschluss mit einem deutschen Medizinstudium vergleichbar ist oder nicht:

Albanien, Andorra, Australien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kasachstan, Kanada, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Republik Korea, Russland, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika

Antragsdokumente: Was wird zum Arbeiten in Deutschland als Akademiker/-in benötigt?

Fachliche Kenntnisse: Wie wird die Gleichwertigkeit eines Abschlusses geprüft?

1. Möglichkeit: Dokumentenprüfung

• Zunächst: Welche Dokumente werden benötigt? Siehe "Antragsdokumente"

Mehr Information unter: Antragsdokumente

• Generell wird überprüft, ob der Lehrplan der ausländischen Universität die gleichen Inhalte abdeckt wie ein deutsches Medizinstudium.

• Häufig liegen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor und müssen erst übersetzt werden. Die Kosten dafür trägt man selbst.

Mehr Information unter: Anerkennung der Aprobation

2. Möglichkeit: Kenntnisprüfung

• Diese Möglichkeit kann man alternativ zur Dokumentenprüfung wählen, um z.B. die Kosten für einen Übersetzer zu sparen.

• Sie ist aber auch möglich, wenn man als Akademiker wichtige Dokumente nicht vorweisen kann (bspw. bei der Flucht aus einem Krisengebiet verlorengegangen).

• Die Kenntnisprüfung kann auch zusätzlich zur Dokumentenprüfung nötig sein, wenn bei der Dokumentenprüfung wesentliche Unterschiede zwischen den Studieninhalten im Herkunftsland und in Deutschland festgestellt wurden.

Mehr Information unter: Anerkennung der Aprobation

• Um sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten, gibt es die Möglichkeit, zunächst mit einer auf 2 Jahre befristeten Berufserlaubnis unter Aufsicht eines approbierten Arztes zu arbeiten.

• Außerdem bieten verschiedene Institute in ganz Deutschland Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung an.

Mediziner: Sprachliche Kenntnisse und persönliche Voraussetzungen

Welche Sprachkenntnisse liegen vor?

• Neben der Anerkennung des Medizinstudiums gibt es noch weitere Voraussetzungen, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu dürfen:

• So müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte für die Approbation auch über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Konkret bedeutet das: Sie müssen eine Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER bestehen. Diese Prüfung wird von der zuständigen Landesärztekammer durchgeführt.

• Um sich zu dieser Prüfung anmelden zu können, werden allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER verlangt.

• Wichtig ist auch die gesundheitliche und persönliche Eignung: Hier wird u.a. geprüft, ob der Arzt oder die Ärztin vorbestraft ist oder ob er oder sie aus gesundheitlichen Gründen den Arztberuf nicht ausüben kann. Hierdurch kann ein Antrag auf Approbation auch abgelehnt werden.

Übersicht der Sprachniveaus

B1

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

B2

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen.
Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

C1

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen.
Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen.
Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2

Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben.
Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Diese Seite versteht sich als unabhängige Informationsseite und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie bietet einen Überblick über wichtige Regelungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten, wie man in Deutschland zu einer Arbeitsstelle im Gesundheitswesen findet und welche Voraussetzungen dazu nötig sind.