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match2health

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.06.2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Anbieter der Plattform „Match2Health“ ist:

Vertisse Executive GmbH
Grünwalder Weg 32
82041 Oberhaching
Deutschland
Handelsregister: HRB 281693
Registergericht: Amtsgericht München
Vertreten durch: Malin Adam
E-Mail: m.adam@vertisse-executive.com

nachfolgend „Match2Health“, „M2H“, „wir“ oder „uns“.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite, der Web-Anwendung, der mobilen App sowie aller damit verbundenen digitalen Dienste von Match2Health.

1.3 Match2Health ist eine digitale Matching-, Recruiting- und Vermittlungsplattform für den Gesundheitsbereich. Die Plattform dient dazu, Fachkräfte, Arbeitnehmer, Bewerberinnen und Bewerber, Ärztinnen und Ärzte, medizinische, pharmazeutische und sonstige Healthcare-Fachkräfte einerseits mit Arbeitgebern, insbesondere Kliniken, Krankenhäusern, MVZ, Laboren, Forschungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und sonstigen Organisationen andererseits, zusammenzuführen.

1.4 Match2Health stellt hierfür insbesondere Funktionen zur Registrierung, Profilerstellung, Verifizierung, anonymisierten Darstellung von Profilen, Stellensuche, Kandidatensuche, Matching, Kommunikation, Chat, Freigabe von Profildaten, Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Organisation von Kandidatenprozessen und sonstigen plattformbezogenen Funktionen bereit.

1.5 Match2Health wird nicht Partei eines Arbeitsvertrages, Dienstvertrages, Honorarvertrages, Beratungsvertrages, Behandlungsvertrages oder sonstigen Vertrages zwischen Fachkräften und Arbeitgebern. Match2Health vermittelt lediglich digitale Kontakt-, Matching- und Kommunikationsmöglichkeiten.

1.6 Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform. Nutzer im Sinne dieser AGB sind insbesondere:

a) Fachkräfte, Arbeitnehmer, Bewerberinnen und Bewerber sowie sonstige Personen, die die Plattform zur beruflichen Orientierung, Stellensuche, Kontaktaufnahme oder Bewerbung nutzen;

b) Arbeitgeber, Unternehmen, Kliniken, MVZ, Labore, Forschungseinrichtungen, Personalabteilungen, Organisationen sowie deren berechtigte Mitarbeitende, die die Plattform zur Besetzung eigener Stellen oder beruflicher Einsatzmöglichkeiten nutzen - inkl. etwaiger Unterkonten die innerhalb der Hauptkonten erstellt werden können (Siehe 8.7);

c) nicht registrierte Besucher der Webseite oder App, soweit sie auf öffentlich zugängliche Inhalte oder Dienste von Match2Health zugreifen.

1.7 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Nutzern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Match2Health stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.8 Diese AGB werden bei Registrierung, Buchung eines Arbeitgeber-Abonnements oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen, sofern der Nutzer vor Abschluss des jeweiligen Vorgangs auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, diese AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.

2. Rolle von Match2Health als Vermittlungsplattform

2.1 Match2Health bietet eine digitale Plattform zur Anbahnung beruflicher Kontakte im Gesundheitswesen. Die Plattform funktioniert im Grundsatz wie ein Matching-, Recruiting- oder Vermittlungsdienst. Match2Health stellt technische, organisatorische und digitale Funktionen bereit, um Fachkräfte und Arbeitgeber auf Grundlage von Profilangaben, Suchkriterien und Matching-Parametern miteinander in Kontakt zu bringen.

2.2 Match2Health schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg. Insbesondere schuldet Match2Health weder den Abschluss eines Arbeitsvertrages noch die Einstellung einer Fachkraft, die Besetzung einer Stelle, die Durchführung eines Bewerbungsgesprächs, die Eignung einer Fachkraft, die Seriosität eines Arbeitgebers oder den wirtschaftlichen Erfolg einer Vermittlung, noch das Finden einer potentiell passenden Arbeitsstelle.

2.3 Match2Health nimmt keine abschließende arbeitsrechtliche, medizinrechtliche, berufsrechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfung der zwischen Nutzern angebahnten oder abgeschlossenen Vertragsverhältnisse vor.

2.4 Jede Entscheidung über Kontaktaufnahme, Offenlegung von Identität, Einladung, Bewerbungsgespräch, Einstellung, Vertragsverhandlung, Vergütung, Arbeitsbedingungen oder Vertragsabschluss liegt ausschließlich bei den beteiligten Fachkräften und Arbeitgebern.

2.5 Match2Health ist kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmerüberlasser, kein Personalverleiher, kein Vertragspartner eines Arbeitsvertrages und keine Partei eines Beschäftigungs-, Dienst- oder Honorarverhältnisses zwischen Fachkräften und Arbeitgebern.

3. Registrierung und Nutzerkonto

3.1 Die Nutzung bestimmter Funktionen setzt eine Registrierung voraus. Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.

3.2 Die Registrierung kann für unterschiedliche Nutzerrollen erfolgen, insbesondere als Fachkraft/Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber/Organisation.

3.3 Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder dauerhafte Nutzung der Plattform besteht nicht. Match2Health ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Zweifeln an der Identität, Missbrauchsverdacht, Verstoß gegen diese AGB oder fehlender Eignung für den Zweck der Plattform.

3.4 Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des Nutzerkontos an Dritte ist unzulässig, sofern Match2Health dem nicht ausdrücklich zustimmt.

3.5 Nutzer haften für alle Aktivitäten, die über ihr Nutzerkonto vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten haben.

3.6 Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung, Datenmissbrauch oder Verlust von Zugangsdaten ist Match2Health unverzüglich zu informieren.

3.7 Zur Registrierung und Nutzung der Plattform sind ausschließlich Fachkräfte/Arbeitnehmer im Sinne dieser AGB sowie Arbeitgeber/Organisationen berechtigt, die eigene offene Stellen, Beschäftigungsangebote oder berufliche Einsatzmöglichkeiten über Match2Health suchen, anbieten oder anbahnen möchten.

Nicht zur Registrierung oder Nutzung der Plattform berechtigt sind insbesondere Headhunter, Personalvermittler, Personalberater, Recruiting-Agenturen, Arbeitsvermittler, Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitnehmerüberlasser, Makler, Vermittlungsplattformen, Datenbroker, Wettbewerber von Match2Health sowie sonstige Dritte, die die Plattform nicht zur eigenen Stellensuche oder zur Besetzung eigener Stellen nutzen, sondern im eigenen oder fremden Vermittlungs-, Beratungs-, Akquise-, Vertriebs-, Datengewinnungs- oder Wettbewerbsinteresse handeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich, unmittelbar oder mittelbar, offen oder verdeckt erfolgt.

Eine Registrierung unter falscher Nutzerrolle, unter Verschleierung der tatsächlichen Vermittler-, Agentur-, Headhunter-, Wettbewerber- oder Drittanbietereigenschaft oder unter Verwendung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben ist untersagt. Gleiches gilt für den Versuch, über die Plattform Kandidatenprofile, Arbeitgeberdaten, Stelleninformationen, Kontaktdaten, Chat-Inhalte oder sonstige Plattformdaten zu recherchieren, zu kopieren, zu speichern, weiterzugeben, kommerziell zu verwerten oder außerhalb des von Match2Health vorgesehenen Plattformzwecks zu nutzen.

Bei Verstößen gegen diese Regelung ist Match2Health berechtigt, das betroffene Nutzerkonto ohne vorherige Ankündigung vorläufig oder dauerhaft zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen, laufende Prüfungen einzuleiten, den Zugang zu einzelnen oder sämtlichen Plattformfunktionen zu verweigern, bereits veröffentlichte Inhalte zu entfernen, weitere Registrierungen zu unterbinden und den Nutzer dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

Match2Health behält sich außerdem vor, von dem verletzenden Nutzer Auskunft über Art, Umfang, Dauer und Zweck der unzulässigen Nutzung sowie über die dadurch erlangten, gespeicherten, weitergegebenen oder verwerteten Daten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von Match2Health bleiben ausdrücklich vorbehalten. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Herausgabe oder Löschung unrechtmäßig erlangter Daten, Ersatz konkret entstandener Schäden, Ersatz angemessener Rechtsverfolgungskosten sowie die Geltendmachung gerichtlicher oder außergerichtlicher Maßnahmen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen, Datenschutzverstöße, Geschäftsgeheimnisverletzungen, Wettbewerbsverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen ist Match2Health berechtigt, den Vorgang an zuständige Behörden, Rechtsanwälte oder Gerichte weiterzugeben, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4. Verifizierung von Fachkräften und Arbeitgebern

4.1 Match2Health kann die Nutzung bestimmter Funktionen von einer manuellen oder automatisierten Verifizierung abhängig machen.

4.2 Fachkräfte können aufgefordert werden, Nachweise zu Qualifikation, Berufserlaubnis, Approbation, Ausbildung, Erfahrung, Identität oder sonstigen beruflich relevanten Angaben hochzuladen oder bereitzustellen.

4.3 Arbeitgeber können aufgefordert werden, Nachweise zu Organisation, Vertretungsberechtigung, Geschäftsbetrieb, Standort, Registereintrag, HR-Ansprechpartnern oder sonstigen relevanten Informationen vorzulegen.

4.4 Die Verifizierung dient der Qualitätssicherung der Plattform. Sie stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Angaben eines Nutzers vollständig, richtig, aktuell, rechtlich ausreichend oder dauerhaft gültig sind.

4.5 Match2Health prüft eingereichte Informationen und Unterlagen mit angemessener Sorgfalt. Eine abschließende rechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche oder arbeitsrechtliche Prüfung wird dadurch nicht geschuldet.

4.6 Match2Health kann Nutzerkonten oder einzelne Funktionen bis zum Abschluss der Verifizierung einschränken, sperren oder nicht freischalten.

4.7 Match2Health ist berechtigt, Verifizierungen erneut anzufordern, wenn sich Angaben ändern, Zweifel an der Richtigkeit bestehen oder dies zur Sicherheit und Qualität der Plattform erforderlich erscheint.

5. Nutzung durch Fachkräfte

5.1 Fachkräfte und Arbeitnehmer können sich grundsätzlich kostenlos registrieren, ein Profil erstellen und die Dienste von Match2Health nutzen, soweit diese der Vermittlung, Anbahnung oder Suche von Arbeitsstellen, beruflichen Kontakten oder passenden Arbeitgebern über die Match2Health-Plattform dienen.

5.2 Die kostenlose Nutzung für Fachkräfte umfasst insbesondere die plattformbezogenen Grundfunktionen zur Stellensuche, Profilerstellung, Sichtbarkeitseinstellung, anonymisierten Darstellung, Matching, Kommunikation mit Arbeitgebern, Jobfeed, Profilfreigabe und sonstigen Funktionen, die unmittelbar der Vermittlung von Arbeitsstellen über Match2Health dienen.

5.3 Die kostenlose Nutzung gilt nicht automatisch für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Angebote von Match2Health. Kostenpflichtig sein können insbesondere zusätzliche Produkte, Leistungen, Kurse, Coachings, Workshops, Webinare, Seminare, Lehrmaterialien, Bücher, digitale Inhalte, Persönlichkeitsentwicklungsangebote, Karriereprogramme, Zusatzanalysen, Premium-Services, Leistungen von Drittanbietern oder sonstige Sonderangebote, die nicht unmittelbar Bestandteil der kostenlosen Vermittlungsgrundfunktionen sind.

5.4 Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen. Ein Vertrag über solche Leistungen kommt nur zustande, wenn die Fachkraft das jeweilige kostenpflichtige Angebot ausdrücklich auswählt oder bestellt.

6. Anonymität, Sichtbarkeit und Profilfreigabe von Fachkräften

6.1 Ein wesentliches Element von Match2Health ist die Möglichkeit, Fachkräfte zunächst anonymisiert darzustellen.

6.2 Arbeitgeber erhalten, solange keine Freigabe durch die Fachkraft erfolgt, nur die von Match2Health vorgesehenen anonymisierten oder teil-anonymisierten Profilinformationen, wie zum Beispiel Profil-ID, Fachrichtung, Berufserfahrung, Altersspanne, gewünschtes Arbeitsmodell, regionale Präferenzen, Gehaltsvorstellung oder sonstige nicht unmittelbar identifizierende Angaben.

6.3 Die Fachkraft entscheidet selbst, ob und wenn ja, wann sie ihre Identität, ihren Namen, ihre Kontaktdaten, Zeugnisse, beruflichen Nachweise, vollständigen Lebenslauf oder sonstige personenbezogene Informationen gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber freigibt.

6.4 Eine Freigabe kann kontextbezogen erfolgen, insbesondere in einem bestimmten Chat, gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber oder für einen bestimmten Bewerbungsprozess. Eine Freigabe gegenüber einem Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch eine Freigabe gegenüber allen anderen Arbeitgebern.

6.5 Match2Health bemüht sich, die technische Anonymität nach Maßgabe der Plattformfunktionen zu gewährleisten. Nutzer sind jedoch selbst dafür verantwortlich, in Profiltexten, Nachrichten, Dokumenten oder sonstigen Inhalten keine Informationen zu offenbaren, die ihre Identität unbeabsichtigt preisgeben.

6.6 Fachkräfte können, soweit die Plattformfunktion dies vorsieht, bestimmte Arbeitgeber blockieren. Blockierte Arbeitgeber können das Profil der Fachkraft nicht oder nur eingeschränkt sehen und keinen Kontakt aufnehmen, soweit dies technisch innerhalb der Plattform vorgesehen ist.

7. Nutzung durch Arbeitgeber

7.1 Arbeitgeber können sich grundsätzlich kostenlos registrieren und ein Arbeitgeberprofil erstellen.

7.2 Die aktive Nutzung der Arbeitgeberdienste, insbesondere die Kandidatensuche, das Einsehen von Kandidatenprofilen, das Erstellen oder Veröffentlichen von Stellenanzeigen, Matching-Funktionen, Kontaktaufnahme, Chat, Reveal-Anfragen, Pipeline-Funktionen und sonstige Recruiting-Funktionen, setzt jedoch die Buchung eines kostenpflichtigen Arbeitgeber-Anbonnements voraus.

7.3 Die Freischaltung kostenpflichtiger Arbeitgeberfunktionen kann zusätzlich von der erfolgreichen Verifizierung des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.

7.4 Arbeitgeber sichern zu, dass sie Match2Health ausschließlich im Rahmen ihrer beruflichen, gewerblichen, selbständigen oder organisatorischen Tätigkeit nutzen.

7.5 Arbeitgeber sind verpflichtet, nur wahrheitsgemäße, rechtlich zulässige und aktuelle Angaben zu ihrer Organisation, ihren Stellenangeboten, Vergütungsrahmen, Arbeitsbedingungen, Standorten, Ansprechpartnern und sonstigen relevanten Informationen zu machen.

7.6 Arbeitgeber dürfen Match2Health nicht nutzen, um diskriminierende, rechtswidrige, irreführende, unseriöse, sittenwidrige oder nicht tatsächlich bestehende Stellenangebote zu veröffentlichen oder anzubahnen.

7.7 Arbeitgeber sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Stellenanzeigen, Kontaktaufnahmen, Auswahlverfahren, Vertragsverhandlungen, Einstellungsentscheidungen sowie etwaige schriftliche oder mündliche Verträge den geltenden arbeitsrechtlichen, antidiskriminierungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

8. Arbeitgeberpläne (Abonnements), Preise und Organisationsgröße

8.1 Arbeitgeber müssen vor aktiver Nutzung der kostenpflichtigen Arbeitgeberdienste ein Abonnement auswählen.

8.2 Die verfügbaren Pläne richten sich nach der Größe der Organisation:

a) 1 bis 49 Mitarbeitende: 500,00 EUR pro Monat
b) 50 bis 299 Mitarbeitende: 1.000,00 EUR pro Monat
c) 300 bis 999 Mitarbeitende: 2.000,00 EUR pro Monat
d) ab 1.000 Mitarbeitende: 3.000,00 EUR pro Monat

8.3 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.4 Maßgeblich für die Einordnung in ein Abonnement ist die Anzahl der Mitarbeitenden der Organisation zum Zeitpunkt der Buchung. Match2Health kann die Einstufung eines Abonnements auch auf Grundlage der Selbstauskunft des Arbeitgebers bestimmen.

8.5 Arbeitgeber sind verpflichtet, Match2Health richtige Angaben zur Organisationsgröße zu machen. Ändert sich die Organisationsgröße wesentlich oder stellt sich heraus, dass bei Buchung ein unzutreffendes Abonnement gewählt wurde, ist Match2Health berechtigt, eine Anpassung auf das zutreffende Abonnement für die Zukunft vorzunehmen.

8.6 Bei bewusst falschen Angaben zur Organisationsgröße ist Match2Health berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen zu sperren, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und etwaige Differenzbeträge nachzuberechnen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

8.7 Das gebuchte Abonnement berechtigt nur die jeweils registrierte Organisation zur Nutzung. Dies schließt 20 Unterprofile ein, die jeweils unter einem Arbeitgeberprofil angelegt werden können. Diese bis zu 20 Unterprofile sind im Abonnement des Arbeitgebers enthalten - es fallen keine gesonderten Kosten an.

9. Kostenlose 14-tägige Testphase für Arbeitgeber

9.1 Arbeitgeber können nach Auswahl eines Abonnements und Hinterlegung gültiger Zahlungsdaten die kostenpflichtigen Arbeitgeberdienste für 14 Tage kostenlos testen.

9.2 Bei der Testphase handelt es sich um 14 Kalendertage, nicht um Werktage.

9.3 Die Testphase beginnt mit Aktivierung des gewählten Abonnements, spätestens jedoch mit erstmaliger Freischaltung der kostenpflichtigen Arbeitgeberfunktionen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Beginn vereinbart wird.

9.4 Wird das Abonnement vor Ablauf der 14-tägigen Testphase über die hierfür vorgesehene Kündigungsfunktion oder auf einem sonst von Match2Health zugelassenen Weg wirksam gekündigt, fallen für den Arbeitgeber keine Kosten an.

9.5 Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf der 14-tägigen Testphase, endet die kostenlose Testphase automatisch mit Ablauf des 14. Kalendertages. Ab dem 15. Kalendertag kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über das gewählte Arbeitgeber-Abonnement mit einer Laufzeit von zwölf Monaten zu den bei Buchung ausgewählten Konditionen zustande.

9.6 Die kostenlose Testphase gilt ausschließlich für das jeweils gewählte Arbeitgeber-Abonnement und die darin enthaltenen Arbeitgeberfunktionen. Sie gilt nicht für gesondert kostenpflichtige Zusatzleistungen, Drittanbieterleistungen, Coachings, Workshops, Seminare, Webinare, Bücher, Lehrmaterialien, Beratungsleistungen, Persönlichkeitsentwicklungsangebote oder sonstige Produkte und Dienstleistungen.

9.7 Match2Health kann die kostenlose Testphase je nach Arbeitgeber, Organisation, verbundener Organisation, Standort, Zahlungsdaten, Domain oder Nutzerkonto beschränken, um Missbrauch zu verhindern.

10. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung von Arbeitgeberplänen

10.1 Nach Ablauf der kostenlosen Testphase kommt, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wurde, ein Vertrag über das gewählte Arbeitgeber-Abonnement mit einer festen Laufzeit von zwölf Monaten zustande.

10.2 Die Vertragslaufzeit beginnt am 15. Kalendertag nach Beginn der Testphase, sofern bei Buchung nichts anderes vereinbart wurde.

10.3 Das Arbeitgeber-Abonnement kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

10.4 Die Kündigung kann über die im Profil vorgesehene Funktion „Abonnement kündigen“ erfolgen. Match2Health kann zusätzliche Kündigungswege anbieten, insbesondere per E-Mail oder über den Kundenservice.

10.5 Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei Match2Health beziehungsweise die erfolgreiche Ausführung der Kündigung über die Plattformfunktion.

10.6 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit von zwölf Monaten, sofern dies rechtlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.

10.7 Match2Health kann für bestimmte Abonnements, Aktionen oder rechtlich erforderliche Konstellationen abweichende Kündigungs- und Verlängerungsregeln vorsehen. Solche abweichenden Regelungen werden dem Arbeitgeber vor Vertragsschluss transparent angezeigt.

10.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, Zahlungsverzug, Missbrauch der Plattform, falschen Angaben, rechtswidrigen Inhalten, Diskriminierung, Umgehung der Plattform, Verletzung von Vertraulichkeitspflichten oder erheblicher Gefährdung anderer Nutzer.

11. Zahlung, Abrechnung und Zahlungsverzug

11.1 Die Vergütung für Arbeitgeberpläne wird monatlich berechnet, sofern bei Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wurde.

11.2 Die Abrechnung erfolgt über die von Match2Health angebotenen Zahlungsarten oder über eingebundene Zahlungsdienstleister.

11.3 Arbeitgeber sind verpflichtet, gültige Zahlungsdaten zu hinterlegen und diese aktuell zu halten.

11.4 Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden.

11.5 Gerät ein Arbeitgeber mit Zahlungen in Verzug, ist Match2Health berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren, bis offene Beträge ausgeglichen sind. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11.6 Rückbuchungsgebühren, Kosten fehlerhafter Zahlungsdaten oder sonstige durch den Arbeitgeber verursachte Zahlungsstörungen können dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden, soweit dieser sie zu vertreten hat.

12. Zusatzleistungen von Match2Health

12.1 Match2Health kann neben den Plattform- und Matchingdiensten weitere eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten.

12.2 Solche Zusatzleistungen können insbesondere umfassen:

a) Coachings;
b) Karriereberatung;
c) Persönlichkeitsentwicklung;
d) Workshops;
e) Webinare;
f) Seminare;
g) digitale Kurse;
h) Lehrmaterialien;
i) Bücher und E-Books;
j) Assessment-Angebote;
k) Bewerbungs- oder Interviewtrainings;
l) individuelle Beratungsleistungen;
m) sonstige Bildungs-, Entwicklungs-, Karriere- oder Recruiting-Produkte.

12.3 Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der kostenlosen Nutzung für Fachkräfte und nicht automatisch Bestandteil eines Arbeitgeber-Abonnements, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Abonnements ausgewiesen werden.

12.4 Für Zusatzleistungen können gesonderte Preise, Leistungsbeschreibungen, Laufzeiten, Stornierungsbedingungen, Teilnahmebedingungen oder besondere Vertragsbedingungen gelten.

12.5 Eine 14-tägige kostenlose Testphase für Arbeitgeber-Abonnements gilt nicht für solche Zusatzleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

12.6 Soweit Zusatzleistungen digitale Inhalte, Onlinekurse, Webinare oder sonstige sofort verfügbare Leistungen betreffen, können besondere gesetzliche Regelungen gelten. Match2Health wird vor Vertragsschluss über wesentliche Bedingungen, Preise und etwaige Widerrufs- oder Stornierungsrechte informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

13. Leistungen und Produkte von Drittanbietern

13.1 Match2Health kann auf der Plattform Leistungen, Produkte, Inhalte, Veranstaltungen, Tools, Coachings, Workshops, Seminare, Software, Zahlungsdienste, Bildungsangebote oder sonstige Angebote von Drittanbietern darstellen, vermitteln, verlinken oder zugänglich machen.

13.2 Soweit ein Vertrag über solche Leistungen oder Produkte unmittelbar zwischen dem Nutzer und einem Drittanbieter zustande kommt, gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen, AGB, Datenschutzbestimmungen, Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

13.3 Match2Health wird in diesen Fällen nicht Vertragspartner der Drittanbieterleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

13.4 Match2Health übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Inhalt, Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Eignung, Erfolg, Durchführung oder Erfüllung von Leistungen und Produkten Dritter.

13.5 Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Drittanbieterleistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

14. Stellenanzeigen, Arbeitgeberinhalte und Unternehmensprofile

14.1 Arbeitgeber können, soweit das gewählte Abonnement dies erlaubt, Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, Nachrichten, jobbezogene Updates oder sonstige Inhalte auf Match2Health veröffentlichen.

14.2 Arbeitgeber sind allein verantwortlich für die von ihnen eingestellten Inhalte. Sie sichern zu, dass diese Inhalte vollständig, richtig, aktuell, rechtmäßig und nicht irreführend sind.

14.3 Stellenanzeigen oder auf Stellen verwiesene Nachrichten (bspw. innerhalb von privaten Nachrichten zwischen Fachkraft und Unternehmen) müssen sich auf reale, ernsthaft bestehende oder konkret geplante berufliche Möglichkeiten beziehen.

14.4 Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:

a) gegen geltendes Recht verstoßen;
b) diskriminierend, beleidigend, herabwürdigend oder sittenwidrig sind;
c) falsche oder irreführende Angaben enthalten;
d) Rechte Dritter verletzen;
e) gegen Datenschutz-, Berufs-, Arbeits- oder Wettbewerbsrecht verstoßen;
f) nicht jobbezogene Werbung oder allgemeines Marketing enthalten, soweit dies von Match2Health nicht erlaubt wurde;
g) Schadsoftware, Tracking, Phishing oder sonstige technische Risiken enthalten;
h) Umgehungsversuche der Plattform bezwecken.

14.5 Match2Health ist berechtigt, Inhalte zu prüfen, abzulehnen, zu sperren, zu entfernen oder deren Sichtbarkeit einzuschränken, wenn sachliche Gründe vorliegen.

14.6 Eine Pflicht zur dauerhaften Vorabprüfung sämtlicher Inhalte besteht nicht, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

15. Pflichten der Fachkräfte

15.1 Fachkräfte sind verpflichtet, in ihrem Profil und bei der Nutzung der Plattform richtige, aktuelle und nicht irreführende Angaben zu machen.

15.2 Fachkräfte dürfen keine fremden Identitäten verwenden, keine gefälschten Nachweise hochladen und keine unrichtigen Angaben zu Qualifikation, Berufserfahrung, Approbation, Zulassung, Ausbildung, Verfügbarkeit oder Gehaltsvorstellungen machen.

15.3 Fachkräfte sind selbst dafür verantwortlich, welche Informationen sie gegenüber Arbeitgebern freigeben.

15.4 Fachkräfte sind verpflichtet, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, die ihnen über die Plattform zugänglich werden und nicht offensichtlich öffentlich sind.

15.5 Die Plattform darf nicht für rechtswidrige, belästigende, diskriminierende, betrügerische, missbräuchliche oder plattformfremde Zwecke genutzt werden.

16. Pflichten der Arbeitgeber

16.1 Arbeitgeber sind verpflichtet, die Plattform ausschließlich für zulässige Recruiting-, Kontakt- und Matchingzwecke zu nutzen.

16.2 Arbeitgeber dürfen Kandidatenprofile, Nachrichten, offengelegte Daten oder sonstige Informationen nur für den konkreten Zweck verwenden, für den sie innerhalb der Plattform bereitgestellt wurden.

16.3 Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten von Fachkräften nicht ohne Rechtsgrundlage speichern, kopieren, weitergeben, exportieren, verkaufen oder für andere Zwecke verwenden.

16.4 Arbeitgeber dürfen Fachkräfte nicht diskriminierend, belästigend, rechtswidrig, unangemessen oder irreführend kontaktieren.

16.5 Arbeitgeber sind für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und antidiskriminierungsrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

16.6 Arbeitgeber dürfen Match2Health nicht verwenden, um Fachkräfte für rechtswidrige Tätigkeiten, Scheinstellen, irreführende Angebote, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder sonstige unzulässige Vertragsmodelle zu gewinnen.

17. Verbot der Umgehung und Plattformschutz

17.1 Nutzer dürfen die Plattform nicht missbrauchen, umgehen oder technische Schutzmaßnahmen außer Kraft setzen.

17.2 Arbeitgeber dürfen Match2Health nicht dazu nutzen, systematisch Kandidatendaten abzugreifen, zu kopieren, zu exportieren, zu speichern oder außerhalb der Plattform ohne zulässige Grundlage weiterzuverarbeiten.

17.3 Nutzer dürfen keine Bots, Scraper, automatisierten Abfragen, Crawler, Datamining-Tools oder vergleichbare technische Mittel einsetzen, sofern Match2Health dem nicht ausdrücklich zustimmt.

17.4 Die Umgehung kostenpflichtiger Funktionen, Buchungsprozesse, Zugriffsbeschränkungen, Zahlungsmodelle oder sonstiger technischer, vertraglicher oder organisatorischer Schutzmechanismen von Match2Health ist untersagt. Dies gilt insbesondere für den Versuch, kostenpflichtige Arbeitgeberfunktionen ohne gebuchtes oder bezahltes Abonnement zu nutzen, Nutzerkonten oder Zugänge zu teilen, mehrere Konten zur Umgehung von Nutzungsbeschränkungen anzulegen, Kandidaten oder Arbeitgeber außerhalb der vorgesehenen Plattformprozesse zu kontaktieren, Zahlungs- oder Freischaltungsprozesse zu umgehen oder Plattformdaten, Kontakte, Profile, Stelleninformationen oder Kommunikationsmöglichkeiten entgegen dem vorgesehenen Vertragszweck zu verwenden.

Bei einem Verstoß ist Match2Health berechtigt, den Zugang zu einzelnen oder sämtlichen Plattformfunktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, das Nutzerkonto zu deaktivieren oder zu löschen, laufende oder zukünftige Vertragsbeziehungen außerordentlich zu kündigen, bereits gewährte Testphasen oder Vergünstigungen zu widerrufen und den Nutzer dauerhaft von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen. Match2Health behält sich außerdem vor, entgangene Vergütungen, konkret entstandene Schäden, angemessene Rechtsverfolgungskosten sowie sonstige gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Löschung unrechtmäßig erlangter Daten und Schadensersatz, bleiben unberührt.

17.5 Es ist untersagt, Nutzer gezielt zur Umgehung der Plattform, der Sicherheitsmechanismen, der Anonymitätsfunktionen oder der Zahlungsstruktur zu veranlassen.

18. Matching, Ranking und Suchergebnisse

18.1 Match2Health verwendet Matching- und Suchfunktionen, um Fachkräfte und Arbeitgeber nach bestimmten Kriterien zusammenzuführen.

18.2 Matching und Suchergebnisse können insbesondere auf folgenden Kriterien beruhen:

a) Fachrichtung;
b) Berufserfahrung;
c) Qualifikation;
d) regionale Präferenzen;
e) Standort;
f) gewünschtes Arbeitsmodell;
g) Gehaltsvorstellungen;
h) Stellenanforderungen;
i) Verfügbarkeit;
j) Profilvollständigkeit;
k) Verifizierungsstatus;
l) Sichtbarkeitseinstellungen;
m) Blockierungen;
n) Aktivität innerhalb der Plattform;
o) sonstige von Nutzern angegebene Präferenzen.

18.3 Match2Health garantiert nicht, dass ein Match objektiv die beste, vollständigste oder wirtschaftlich erfolgreichste Verbindung darstellt.

18.4 Matching-Ergebnisse sind technische Empfehlungen und ersetzen keine eigene Prüfung durch Fachkräfte oder Arbeitgeber.

18.5 Match2Health kann Matching-Algorithmen, Suchlogik, Filter und Anzeigeprioritäten weiterentwickeln, ändern oder verbessern, soweit dadurch die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.

19. Kommunikation, Chat und Aufhebung der Anonymität

19.1 Die Plattform kann Nutzern ermöglichen, über Chat, Nachrichten, Anfragen zur Aufhebung der Anonymität oder andere Kommunikationsfunktionen miteinander in Kontakt zu treten.

19.2 Die Kommunikation über die Plattform dient ausschließlich beruflichen, recruitingbezogenen und plattformbezogenen Zwecken.

19.3 Alle Nutzer sind für ihre Kommunikation selbst verantwortlich.

19.4 Match2Health übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Rechtmäßigkeit oder die Folgen von Nachrichten, Absprachen, Zusagen oder Vereinbarungen zwischen Nutzern.

19.5 Eine Offenlegung der Identität oder weiterer Profildaten einer Fachkraft erfolgt nur nach Maßgabe der Plattformfunktionen und der jeweiligen aktiven Entscheidung der Fachkraft, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder Sicherheitsmaßnahme entgegensteht.

19.6 Nutzer dürfen keine beleidigenden, belästigenden, diskriminierenden, rechtswidrigen, vertraulichkeitsverletzenden oder sonst unangemessenen Nachrichten versenden.

19.7 Match2Health kann Kommunikationsfunktionen einschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese AGB bestehen.

20. Moderation, Sperrung und Einschränkung von Nutzerkonten

20.1 Match2Health ist berechtigt, Nutzerkonten, Inhalte oder einzelne Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken, zu sperren oder zu löschen, wenn sachliche Gründe vorliegen.

20.2 Sachliche Gründe sind insbesondere:

a) falsche, unvollständige oder irreführende Angaben;
b) fehlgeschlagene oder verweigerte Verifizierung;
c) Missbrauch der Plattform;
d) Zahlungsverzug;
e) Verstoß gegen diese AGB;
f) Verstoß gegen geltendes Recht;
g) diskriminierendes, belästigendes oder rechtswidriges Verhalten;
h) Veröffentlichung unzulässiger Inhalte;
i) Gefährdung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform;
j) Verdacht auf Betrug, Identitätsmissbrauch oder Manipulation;
k) unzulässige Datenverarbeitung;
l) Umgehung kostenpflichtiger Leistungen;
m) Verletzung von Rechten Dritter;
n) behördliche oder gerichtliche Anordnung.
o) Registrierung oder Nutzung durch nicht zugelassene Dritte, insbesondere Headhunter, Personalvermittler, Recruiting-Agenturen, Wettbewerber, Datenbroker oder sonstige Vermittler entgegen Ziffer 3.7.

20.3 Match2Health berücksichtigt bei etwaigen Maßnahmen Art, Schwere, Dauer, Wiederholung und Auswirkungen des Verstoßes.

20.4 Soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar, informiert Match2Health den betroffenen Nutzer über die Maßnahme und den wesentlichen Grund.

20.5 Match2Health kann von einer vorherigen Information absehen, wenn dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Missbrauchsverdacht, rechtlichen Risiken, behördlichen Anforderungen oder Schutz anderer Nutzer.

21. Meldung rechtswidriger Inhalte und Beschwerden

21.1 Nutzer können rechtswidrige, missbräuchliche oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte oder Verhaltensweisen an Match2Health melden.

21.2 Meldungen können über die von Match2Health bereitgestellten Meldewege, über Supportfunktionen oder per E-Mail erfolgen.

21.3 Die Meldung sollte möglichst konkrete Angaben enthalten, insbesondere Nutzername oder Profil-ID, betroffener Inhalt, Datum, Beschreibung des Verstoßes und gegebenenfalls Nachweise.

21.4 Match2Health prüft Meldungen nach angemessenen Verfahren und kann erforderliche Maßnahmen ergreifen.

21.5 Nutzer können sich bei Fragen zu Sperrungen, Einschränkungen, entfernten Inhalten oder sonstigen Plattformmaßnahmen an Match2Health wenden.

22. Datenschutz und Vertraulichkeit

22.1 Match2Health verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften. Einzelheiten zur Art, zum Umfang, zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Empfängern der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Match2Health.

22.2 Die Datenschutzerklärung ist jederzeit über die Webseite und/oder innerhalb der Plattform abrufbar. Sie ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten nach der DSGVO.

22.3 Nutzer sind verpflichtet, personenbezogene Daten anderer Nutzer, die ihnen über die Plattform zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die jeweils zulässigen Zwecke innerhalb der Plattform zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber im Umgang mit Kandidatenprofilen, Bewerbungsinformationen, Chat-Inhalten, offengelegten Kontaktdaten, beruflichen Nachweisen und sonstigen personenbezogenen Informationen.

22.4 Arbeitgeber sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten von Fachkräften nur auf einer rechtmäßigen Grundlage, nur für konkrete Recruiting-, Bewerbungs- und Einstellungsprozesse und nur im gesetzlich zulässigen Umfang zu verarbeiten. Dies gilt insbesondere, sobald Daten aus der Plattform exportiert, gespeichert, intern weitergeleitet oder außerhalb der Plattform weiterverarbeitet werden.

22.5 Match2Health übernimmt keine Verantwortung für Datenschutzverstöße, die Nutzer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Match2Health begehen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von Match2Health bleiben unberührt.

23. Verfügbarkeit und technische Änderungen

23.1 Match2Health bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.

23.2 Die Plattform kann zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein, insbesondere wegen Wartung, Updates, technischer Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt, Ausfällen von Dienstleistern oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Match2Health.

23.3 Match2Health ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ersetzen, einzuschränken oder einzustellen, soweit berechtigte Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.

23.4 Wesentliche Änderungen kostenpflichtiger Leistungen werden Arbeitgebern rechtzeitig mitgeteilt, soweit dies erforderlich ist.

24. Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte

24.1 Nutzer behalten grundsätzlich die Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten.

24.2 Nutzer räumen Match2Health das einfache, räumlich und zeitlich für die Dauer der Vertragsbeziehung beschränkte Recht ein, die eingestellten Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, darzustellen, zu übertragen und zu nutzen, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.

24.3 Arbeitgeber räumen Match2Health insbesondere das Recht ein, Stellenanzeigen, Unternehmensprofile und jobbezogene Inhalte innerhalb der Plattform darzustellen und für Matching-, Such- und Kommunikationsfunktionen zu verwenden.

24.4 Nutzer sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten verfügen.

24.5 Match2Health behält alle Rechte an der Plattform, Software, Datenbankstruktur, Benutzeroberfläche, Marke, Logos, Designs, Texten, Funktionen und sonstigen eigenen Inhalten.

25. Haftungsausschluss für Nutzerverhalten und Vermittlungsfolgen

25.1 Match2Health haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Erklärungen, Inhalte, Zusagen, Vertragsangebote, Vertragsabschlüsse, Pflichtverletzungen, Schäden, Kosten, rechtliche Folgen oder sonstige Konsequenzen, die durch Fachkräfte, Arbeitgeber oder sonstige Nutzer verursacht werden und nicht von Match2Health zu vertreten sind. Die Regelungen zur eigenen Haftung von Match2Health nach Ziffer 26 bleiben unberührt.

25.2 Match2Health haftet insbesondere nicht für:

a) falsche oder unvollständige Angaben von Fachkräften;
b) falsche oder unvollständige Angaben von Arbeitgebern;
c) fehlerhafte Angaben zu Qualifikationen, Approbationen, Berufserfahrung oder Verfügbarkeit;
d) fehlerhafte Angaben zu Stellen, Vergütung, Arbeitsbedingungen oder Vertragsinhalten;
e) Nichterscheinen zu Gesprächen;
f) Abbruch von Bewerbungsprozessen;
g) Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages;
h) Kündigung, Anfechtung oder Unwirksamkeit eines Arbeitsvertrages;
i) arbeitsrechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder berufsrechtliche Folgen eines Vertragsabschlusses;
j) Diskriminierung, Belästigung oder rechtswidriges Verhalten eines Nutzers;
k) wirtschaftliche Nachteile, entgangenen Gewinn oder vergebliche Aufwendungen aufgrund von Nutzerentscheidungen;
l) Schäden, die aus der Kommunikation, dem Verhalten oder der Vertragsbeziehung zwischen Nutzern entstehen.

25.3 Fachkräfte und Arbeitgeber sind allein dafür verantwortlich, vor einer Entscheidung alle relevanten Informationen selbst zu prüfen, insbesondere Identität, Qualifikation, Berufserlaubnis, Arbeitsbedingungen, Vertragsinhalte, Vergütung, rechtliche Zulässigkeit und Eignung.

25.4 Match2Health übernimmt keine Garantie für die persönliche, fachliche, rechtliche, wirtschaftliche oder organisatorische Eignung eines Nutzers.

25.5 Die Plattform dient der Kontaktanbahnung und digitalen Unterstützung. Sie ersetzt keine eigene Prüfung, keine rechtliche Beratung, keine Personalentscheidung, keine Due-Diligence-Prüfung und keine arbeitsrechtliche Vertragsprüfung.

26. Allgemeine Haftung von Match2Health

26.1 Match2Health haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

26.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Match2Health nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.

26.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

26.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

26.5 Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

26.6 Match2Health haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Störungen oder Fehler von Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Hosting-Anbietern, App-Stores, Kommunikationsnetzen oder sonstigen technischen Dienstleistern entstehen, soweit Match2Health diese nicht zu vertreten hat.

26.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Match2Health.

27. Freistellung

27.1 Nutzer stellen Match2Health von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer geltend gemacht werden.

27.2 Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen:

a) rechtswidriger Inhalte;
b) falscher Angaben;
c) Verletzung von Persönlichkeitsrechten;
d) Verletzung von Datenschutzrechten;
e) Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten;
f) diskriminierender oder rechtswidriger Auswahlverfahren;
g) unzulässiger Stellenanzeigen;
h) vertragswidriger Verarbeitung von Kandidatendaten;
i) Verstößen gegen arbeitsrechtliche oder berufsrechtliche Vorschriften.

27.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

28. App-Nutzung und App-Stores

28.1 Die mobile App kann über App-Stores Dritter, insbesondere Apple App Store oder Google Play Store, bereitgestellt werden.

28.2 Für den Download und die Nutzung der App können zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen App-Store-Betreiber gelten.

28.3 Die App-Store-Betreiber sind nicht Vertragspartner dieser AGB hinsichtlich der Match2Health-Dienste.

28.4 Match2Health ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Zahlungsprozesse, technische Anforderungen, Geräteeinstellungen oder Richtlinien der App-Store-Betreiber, soweit diese außerhalb des Verantwortungsbereichs von Match2Health liegen.

29. Änderungen dieser AGB

29.1 Match2Health kann diese AGB ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Änderungen der Plattformfunktionen, neuen Leistungen, technischen Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, wirtschaftlichen Anpassungen oder zur Klarstellung bestehender Regelungen.

29.2 Über wesentliche Änderungen informiert Match2Health registrierte Nutzer rechtzeitig in geeigneter Weise, zum Beispiel per E-Mail, innerhalb der Plattform oder über das Nutzerkonto.

29.3 Für Arbeitgeber und gewerbliche Nutzer werden Änderungen, soweit gesetzlich erforderlich, mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

29.4 Widerspricht ein Nutzer einer Änderung fristgerecht, kann Match2Health berechtigt sein, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, sofern die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

29.5 Änderungen, die lediglich Vorteile bringen, neue Funktionen ohne Nachteile bereitstellen, redaktionelle Korrekturen enthalten oder aus zwingenden rechtlichen Gründen kurzfristig erforderlich sind, können auch ohne längere Vorankündigung wirksam werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

30. Laufzeit und Beendigung kostenloser Nutzerkonten

30.1 Fachkräfte können ihr kostenloses Nutzerkonto einschließlich ihrer dort hinterlegten Nutzerdaten jederzeit über die Funktion „Konto löschen“ im Bereich „Privatsphäre“ ihres Profils löschen oder eine Löschung bei Match2Health beantragen.

30.2 Match2Health kann kostenlose Nutzerkonten ordentlich kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt oder der Dienst eingestellt wird.

30.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

30.4 Nach Beendigung des Nutzerkontos kann Match2Health den Zugang sperren und Inhalte löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

30.5 Fachkräfte können die bei Match2Health hinterlegten personenbezogenen Daten, soweit technisch verfügbar und gesetzlich vorgesehen, über die Funktion „Meine Daten Runterladen“ im Bereich „Privatsphäre“ ihres Profils herunterladen.

31. Verbraucherstreitbeilegung

31.1 Match2Health ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

31.2 Für Arbeitgeber, die als Unternehmer handeln, gelten die Vorschriften zur Verbraucherstreitbeilegung nicht.

32. Schlussbestimmungen

32.1 Für diese AGB und alle Vertragsverhältnisse zwischen Match2Health und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

32.2 Für Verträge mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Match2Health bzw. Vertisse Executive GmbH.

32.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

32.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

32.5 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.